Lehrgang 2019 I

Lehrgang 2019 I

Vorbereitungslehrgang Fischerprüfung

Hallo,

der Stader Anglerverein bietet einen Präsenzlehrgang/Online-Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung an. Der Unterricht wird in Präsenz und/oder Online durchgeführt. Der Lehrgang beginnt nur, wenn sich mindestens 25 Personen angemeldet haben. Ansonsten gelten weiterhin die angehängten Bestimmungen. Am Lehrgang kann teilnehmen, wer zur Prüfung 14 Jahre alt ist (Ausnahmen sind nach Absprache möglich). Kosten: Erwachsene 140 € und Jugendliche 90 €. Der Lehrgang und die Prüfung findet im Anglerheim des SAV Stade statt. Die Lehrgangsgebühr muss vor Beginn entrichtet werden.

Spätestens am Tag der Prüfung muss ein Passfoto (nicht biometrisch) abgegeben werden.

Die Teilnehmer erhalten das notwendige Wissen über Gewässer, Fischarten, Tiere und Pflanzen im und am Wasser. In der Rechtskunde werden die gesetzlichen Bestimmungen vermittelt und im Bereich Gerätekunde wird das Angelgerät vorgestellt. Der Lehrgang beginnt am Dienstag, den 21.05.2024 von 19:00 - 21:00 Uhr. Er findet jeweils dienstags und donnerstags von 19:00 – 21:00 Uhr, sowie sonntags von 14:00 – 18:00 Uhr, im Vereinsheim Am Alten Schwingearm in Stade statt (Wegbeschreibung). Alternativ zur Präsenz besteht die Möglichkeit des Onlinelernen per Computer oder Handy. Die Prüfung wird voraussichtlich am 13.06.2024, ab 19:00 Uhr im Anglerheim stattfinden.

Es müssen zusätzlich zum Fragebogen (60 Fragen) 6 von 8 Fischen auf Tafeln erkannt und das Töten eines Fisches anhand eines Gummifisches gezeigt werden. Ggf. werden noch Fragen aus der Gerätekunde gestellt!

Anmeldung und Fragen bitte an

Thomas Piper
Telefon: 04141 67801 oder 017623943368 E-Mail: info@sav-stade.de

Anmeldung zum nächsten Vorbereitungslehrgang Mai 2024

Hinweis für Kursteilnehmer

Kursteilnehmer melden sich bitte auf der Unterseite ZUGANG mit der zugeschickten E-Mail und dem Kennwort an. Bitte nicht die eigene E-Mailadresse eintragen.

Fischereiprüfung

Die Sachgebiete der Fischerprüfung

Theoretischer Teil

Allgemeine Fischkunde

Spezielle

Fischkunde mit einheimischen Süßwasserfischen und Meeresfischen

Gewässerkunde

Gerätekunde (Theorie)Natur- Tier- und Umweltschutz

Gesetzeskunde


Praktischer Teil

Erkennen von Fischen und Kenntnisse der gesetzlichen Regelungen


Der Vorbereitungslehrgang

In den Vorbereitungslehrgängen werden alle Sachgebiete der Fischerprüfung unterrichtet. In der Regel ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Fischerprüfung die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang des Landesverbandes.

Durchführung und Inhalt der Prüfung:

Die Fischerprüfung im AV Niedersachsen besteht aus zwei Prüfungsabschnitten:

Praktische Prüfung

Theoretische Prüfung

Die Prüfung ist nicht öffentlich, findet in deutscher Sprache statt und ist für Jugendliche und Erwachsenen gemeinsam.

Vertreter/Beauftragte der Nds. Fischereibehörden können der Prüfung beiwohnen.

Die Fischerprüfung gilt als bestanden, wenn:

1. der Prüfungsteilnehmer im theoretischen Teil, im Zeitrahmen von 60 Minuten, im Prüfungsfragebogen von 60 Fragen aus allen sechs Sachgebieten mindestens 45 Fragen richtig beantwortet hat. Es müssen jedoch in jedem einzelnen Sachgebiet mindestens sechs Fragen richtig beantwortet sein;

2. der Prüfungsteilnehmer im praktischen Teil der Prüfung ausreichend Kenntnisse in den Teilbereichen vorweisen kann. Ausreichend Kenntnisse sind vorhanden, wenn die gestellten Fragen/Aufgaben im praktischen Teil mehrheitlich ohne gravierende Fehler in einem Teilgebiet beantwortet/bearbeitet werden können. Das Prüfungsgespräch erfolgt in Gruppen mit höchstens fünf Prüflingen und soll insgesamt für jeden Prüfling in der Regel nicht länger als 10 Minuten dauern.

Jeder Versuch eines Prüflings, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung unzulässiger Hilfsmittel zu beeinflussen, stellt einen Ordnungsverstoß dar, der mit dem unverzüglichen Ausschluss des Prüflings von der Prüfung geahndet werden kann.

Prüfung theoretischer Teil

1. Allgemeine Fischkunde

Äußerer und innerer Aufbau des Fischkörpers, Bedeutung der Sinnesorgane, Fortpflanzung und Laichzeiten, Fischkrankheiten.


2. Spezielle Fischkunde

Unterscheidung der einheimischen Fischarten und der in den Küstengewässern vorkommenden Meeresfischarten, ihre Merkmale und ihre verschiedenen Lebensweisen.


3. Gewässerkunde

Das Wasser als Lebenselement der Fische:

Wasserqualität, Produktionskraft, Sauerstoff- und Temperaturverhältnisse der Fließ- und Stillgewässer. Die Tier- und Pflanzenwelt im und am Wasser. Bedeutung der verschiedenen Gewässertypen und -regionen für die Fischbestände.

Fischhege und Gewässerpflege:

Verhalten bei Feststellung von Fischschädlingen, Fischkrankheiten, Fischsterben und Gewässerverunreinigungen, Behandlung der Fische nach dem Fang, Laich- und Schongebiete, Besatzmaßnahmen, Fangregelungen, Fangstatistik und ihre Bedeutung.

4. Gerätekunde (Theorie)

Grundsätzliche Kenntnisse über den Fischfang mit der Angel:

Erlaubte und nicht erlaubte Fanggeräte und Fangmethoden, richtiges waidgerechtes Zusammenstellen des Angelgerätes für den Fang bestimmter Fischarten des Süßwassers und des Meeres in unseren Gewässern.

Unterrichtung in der praktischen Handhabung der Fischereigeräte.

5. Natur-, Tier- und Umweltschutz

Tierschutzgerechtes Verhalten gegenüber der "Kreatur Fisch", d. h.:

schonende Behandlung und damit Ersparen unnötiger Schmerzen und Leiden,

das Töten von Fischen.

Spezielle Unterweisung bezüglich der Lebensansprüche der Fische und anderer zum Gewässer gehörender Tiere, deren natürliche Lebensgewohnheiten, des Erkennens möglicher Störungen, der Ausübung des waidgerechten Fischfangs, der Möglichkeiten zur Förderung und Erhaltung eines den Gewässern entsprechenden artenreichen Fischbestandes und der im und am Gewässer lebenden anderen Tier- und Pflanzenarten. Sicherstellung des Überlebens unserer heimischen Fischarten durch Schutz, Erhaltung und Wiederherstellung von Gewässer-Biotopen.

6. Gesetzeskunde

Rechtliche Bestimmungen:

NdsFischG, Inhalt des Fischereirechtes, Arten der Fischereiberechtigungen (Eigentum, Pacht, Erlaubnisschein). Vorschriften bei Ausübung des Fischereirechtes (staatlicher Fischereischein, Fischereierlaubnisschein, Schonzeiten, Mindestmaße, Schongebiete, Uferbetretungsrecht, Tag- und Nachtfischerei, Gemeingebrauch am Wasser, verbotene Befischungsmethoden, Strafvorschriften), zuständige Verwaltungsbehörden, Fischereiaufsicht, wichtige Bestimmungen z. B. der Binnenfischereiordnung, Küstenfischereiordnung, des Jagd-, Natur- und Tierschutzgesetzes.

Prüfung praktischer Teil

Erkennen von Fischen (6 von 8)

Töten eines Fisches (Gummi)

Angelschein machen!

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Die Fischerprüfung
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Lothar Witt
Das Hobby Angeln wird von cirka 4 Mio. Menschen in Deutschland ausgeübt und jährlich werden es mehr. Bevor man diesem Hobby nachgehen kann, muss man jedoch die Fischerprüfung bestehen. Für ein müheloses Bestehen der Prüfung, sorgt dieses Standardwerk, aktuell und auf den neuesten Stand gebracht. Von Fischkunde bis Gesetzeskunde aller Regionen ist das Werk auf der Höhe der Zeit.

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