Info

Liebe Anglerinnen und Angler,

ich möchte Euch aus gegebenen Anlass darauf hinweisen, dass die Erlaubnisscheine/Fangbücher bitte komplett ausgefüllt werden müssen. Bitte tragt, falls nicht vorhanden den Vor- und Nachnamen ein. Bei Nichteintragung liegt ein Verstoß nach § 69 Nds Fischereigesetz vor und dieser wird mit einer Geldbuße geahndet.

Der Vorstand

Aus gegebenen Anlass wird darauf hingewiesen, dass zum Angeln folgende Vorschriften beachtet werden müssen:

II. Ausübung

Bei der Ausübung der Angelfischerei haben alle Mitglieder bei sich zu führen:

a. Fischereierlaubnisschein und Fangbuch

b. Sportfischerpass

c. Gewässerordnung

d. Hakenlöser und Rachensperre

e. Unterfangkescher

f. Längenmaß

VI. Fanggeräte

Es dürfen benutzt werden: - 3 Angelruten mit je einem Haken.

Die Mitglieder der Jugendgruppe dürfen mit 2 Ruten fischen, nach bestandener Prüfung mit

drei Ruten.

Den Mitgliedern der Jugendgruppe ist das Fischen mit Blinkern (Spinner, Twister, Wobbler

usw.) und toten Köderfischen sowie das Fischen im Horstsee nach bestandener

Sportfischerprüfung gestattet. Erlaubt ist die Benutzung eines Aalpödders.

Die Benutzungserlaubnis für die genannten Fanggeräte ist nicht auf andere Personen übertragbar.

Die genannten Angeln müssen stets unter Aufsicht gehalten werden. Unbeaufsichtigt

zum Angeln ausgelegtes Gerät kann von den Gewässerwarten oder den Fischereiaufsehern

eingezogen werden.

Verstöße werden zukünftig durch Geldbußen gemäß unserer Satzung geahndet!

Ab 2019 müssen in die Ostekarte die jährlichen Beitragsmarken eingeklebt werden. Abbucher erhalten diese mit der Einladung zur JHV.

Mindestmaß Wels und Schonzeit!

auf Grund eines aktuellen Fanges eines Wels im Horstsee wir darauf hingewiesen, dass der Erlaubnisschein 2018 einen Fehler hinsichtlich der Schonzeit des Welses enthält.

Der Wels hat in Niedersachsen keine Schonzeit. Allerdings ist das Mindestmaß von gesetzlich 50 cm einzuhalten.

Wir bitten um Beachtung!

Der Vorstand

Fangbegrenzung

Fangbegrenzungen gelten jeweils in der Kalenderwoche (Sonntag-Samstag), um 23:59 Uhr.

Das dient dazu, dass man am Wochenende jeweils wieder angeln darf?

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